Gastaufnahmevertrag

Gastaufnahmevertrag (in Anlehnung an das Kleingedruckte der Touristik Gmbh Südliches Ostfriesland):

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Weise der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen:
90 % des Preises bei Ferienwohnungen.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Eine endgültige Abrechnung hierüber kann nach der vereinbarten Mietzeit erfolgen, wenn der Mietausfall feststeht.

6. Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.

7. Die Unterkunft steht in der Regel am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen.

8. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden an Haus und Inventar. Wir gehen davon aus, dass dieser eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

9. Die Zahlung ist im Voraus bzw. bei Mietantritt bar zu entrichten.

10. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leer.